Anlaesse & Recht
Scheidung und Einfamilienhaus: Gutachten für den Zugewinn
Beim Zugewinnausgleich zählt nur ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Sachwertverfahren, Stichtag und Unterlagen für Einfamilienhäuser erklärt. Jetzt anfragen.
Schelling & Kollegen·